Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes

Verwaltung

Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurden das Verwaltungsverfahrensgesetz und das Sozialgesetzbuch Zehntes Buch geändert und neue Regeln für einen vollständig automatisierten Erlass von Verwaltungsakten eingeführt. Zudem wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um elektronische Verwaltungsakte durch Abruf über das Internet, im Ergebnis mithin über Behördenportale, bekanntzugeben. Die entsprechenden Regelungen treten am 1. Januar 2017 in Kraft.

LKT Rundschreiben Nr. 577/2016 [PDF-Dokument: 59 kB]

17.11.2016